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   BFH, 27.11.1979 - VII R 70/77   

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BFH, 27.11.1979 - VII R 70/77 (https://dejure.org/1979,20250)
BFH, Entscheidung vom 27.11.1979 - VII R 70/77 (https://dejure.org/1979,20250)
BFH, Entscheidung vom 27. November 1979 - VII R 70/77 (https://dejure.org/1979,20250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 27.11.1979, VII R 70/77, zur Biersteuer) sei die Entschuldbarkeit kein den objektiv gegebenen Überhang einengendes Tatbestandsmerkmal, vielmehr gebe es neben dem objektiven noch einen subjektiven Überhang, der eine sachliche Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO rechtfertige.
  • BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79

    Schonfrist - Säumniszuschläge - Billigkeitsrichtlinien

    Zu dieser Vorschrift hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Zweck dieser Ermächtigung darin besteht, die gesetzesgemäße steuerliche Belastung dort zu mindern oder zu beseitigen, wo sie sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nach den Wertungen des Gesetzgebers als unbillig erweist, wo also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1979 VII R 70/77, BFHE 129, 433 und die dort angegebene weitere Rechtsprechung).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 83/83

    Voraussetzungen der Unbilligkeit der Einziehung einer entstandenen und richtig

    Der Zweck dieser Ermächtigung besteht vielmehr darin, die gesetzesmäßige steuerliche Belastung dort zu mindern oder zu beseitigen, wo sie sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nach den Wertungen des Gesetzgebers als unbillig erweist, wo also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503, und vom 27. November 1979 VII R 70/77, BFHE 129, 433).
  • BFH, 14.07.1983 - IV R 163/79
    Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen ist möglich, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der an sich unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.11.1979 VII R 70/77).
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